Barrierefreiheit
Barrierefreiheit nach WCAG & BFSG — stufenweise umgesetzt
Website-Analyse, WCAG 2.1 AA Umsetzung und BFSG-Konformität — transparent, stufenweise, ohne Lock-in.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Wer das ignoriert, riskiert Abmahnungen. Wer es richtig macht, verbessert gleichzeitig seine Google-Rankings — und schließt niemanden aus.
Was Sie bekommen
Was konkret enthalten ist.
- BFSG-Prüfung: Ich kläre mit Ihnen, ob und wie Ihr Betrieb betroffen ist
- Website-Audit nach WCAG 2.1 AA — schriftlicher Bericht, der Ihnen gehört
- Kontrastverhältnisse und Farbgebung normgerecht angepasst
- Vollständige Tastaturnavigation — jede Funktion ohne Maus erreichbar
- Screenreader-kompatible Auszeichnung (ARIA-Attribute, semantisches HTML)
- Einfache Sprache auf Wunsch — relevant für Behörden, Bildung und Gesundheit
- Barrierefreiheitserklärung nach gesetzlichen Anforderungen
- Kein Lock-in: Der Analyse-Bericht gehört Ihnen
Wie wir arbeiten
Drei Etappen. Klar und geradeaus.
01
Analyse
Ich prüfe Ihre Website systematisch: Kontraste, Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität, Sprachverständlichkeit. Das Ergebnis ist ein schriftlicher Bericht — verständlich formuliert, priorisiert nach Dringlichkeit. Der Bericht gehört Ihnen.
02
Entscheidung
Sie entscheiden, was als nächstes passiert: selbst umsetzen, einen anderen Dienstleister beauftragen — oder mich. Kein Lock-in, keine Abhängigkeit. Der Bericht ist ein vollständiges Arbeitsdokument.
03
Umsetzung
Wenn Sie wollen, setze ich vollständige Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA um: Kontraste, Tastaturnavigation, ARIA-Attribute, einfache Sprache und Barrierefreiheitserklärung. Auf Wunsch mit abschließender Prüfung durch ein externes Validierungstool.
Häufige Fragen
Was Kunden fragen.
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